Oftmals kontaktieren Kunden uns nach 3 oder 4 Jahren und fragen nach, was im Falle eines Defektes zu tun ist und ob noch ein Garantieanspruch auf das betreffende Gerät besteht. Bitte beachten Sie: Die gesetzliche Garantiezeit auf Elektrogeräte beträgt 2 Jahre. Auf Wunsch können wir diese Garantiezeit aber auf 5 Jahre verlängern.
Entscheiden Sie selber, in wie fern Sie Ihrem gewählten Elektrogerätehersteller vertrauen, und ob Sie auf unser Angebot hinsichtlich der Garantieverlängerung zurückgreifen möchten. Fragen Sie bei Bedarf einfach einen unserer Küchenfachberater. Er wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.